Wer kann Compliance-Verstöße melden?
Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner der FIXIT GRUPPE sind aufgefordert, zielführende und plausible Hinweise hinsichtlich Compliance-Verstöße unter Offenlegung der eigenen Identität abzugeben. Anonyme Hinweise werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und bearbeitet.
Welche Verstöße sollen gemeldet werden?
Wichtig ist, dass ausschließlich Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung (z. B. Diebstahl, Betrug, Korruption, Mobbing) oder einen systematischen Verstoß gegen das Recht, Gesetz oder unternehmensinterne Verhaltensregeln hindeuten. Bei einem erkennbaren Missbrauch der Compliance-Meldeplattform (z.B. für gegenstandlose Anschuldigungen, Verleumdung) behält sich die FIXIT GRUPPE rechtliche Schritte oder disziplinarische Maßnahmen gegen den Hinweisgeber vor.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Eingehende Hinweise werden ausschließlich durch die Compliance-Verantwortlichen der FIXIT GRUPPE empfangen, bearbeitet und stets streng vertraulich behandelt. Der Informations- und Datenaustausch zwischen Compliance-Verantwortlichen und Hinweisgebern erfolgt mittels verschlüsselter Email-Kommunikation. Angemessener Schutz der Hinweisgeber vor diskriminierenden oder disziplinarischen Maßnahmen wird jederzeit garantiert. Bei Bedarf können relevante personenbezogene Daten und Informationen an die Polizei und/oder an andere Ermittlungsbehörden oder sonstige Behörden übermittelt werden. Erhobene (personenbezogene) Daten werden ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Fristen aufbewahrt und im Sinne gesetzlicher Datenschutzbestimmungen gelöscht. Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis und kann seitens des Hinweisgebers jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Die Offenlegung der Hinweisgeberidentität ist für eine transparente Ermittlung der Sachverhalte und effiziente Fallerledigung unerlässlich. Anonyme Hinweise werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und bearbeitet.