Schutz gegen Witterung und intensive Beanspruchungen
Außenwände übernehmen verschiedene Schutzaufgaben für das Gebäude. Sie müssen alle Anforderungen an die Dichtigkeit gegen Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Wind, Sturm, Sonne sowie Feuchtigkeit und Nässe erfüllen. Der bauliche Wärmeschutz im Winter gegen Kälte, aber auch im Sommer gegen die zunehmende Hitze ist zu gewährleisten.
Der Gesetzgeber stellt mit dem Energie-Einsparungs-Gesetz (EEG) und der Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV) klare Anforderungen an den konstruktiven Wärmeschutz. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ist die wichtigste Rechengröße und steht für diejenige Wärmemenge, die ein Bauteil auf die gesamte Schichtdicke (z.B. Dicke einer gemauerten Wand) pro Quadratmeter nach außen abgibt.
Zwar gelten für Bestandsgebäude unter Umständen einige vereinfachte Regeln, weil zum Beispiel das äußere Erscheinungsbild des Hauses, also Fassade, Fenster und Türen, nicht verändert werden darf oder Bestandsschutz besteht. Grundsätzlich aber müssen Bauherren und Planer vor der Sanierung alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen prüfen.