Dünnschichtputze eignen sich sehr gut für planebene Putzgründe, wie z.B. Planziegel oder Porenbetonsteine mit geringen Maßtoleranzen. Sie stellen alle Beteiligten, insbesondere Planer, vor erhöhte Anforderungen. Zu den verschiedenen Wanddicken müssen abgestimmte Bauteile wie Rollladenstürze, Tragstürze, aber auch Türzargen und andere wanddickenabhängige Einbauteile eingeplant werden. Außenecken von Wänden und Decken sind mit einem Eck-/ Kantenprofil für den Dünnschichtputz zu versehen.
Dünnschichtputze sind spezielle Unterputze auf Kalk-, Zement- oder Gipsbasis, die teilweise auch einlagig, als Unter- und/oder Oberputz dünnschichtig ausgeführt werden können. Im Gegensatz zu den genormten, einlagigen Unterputzen mit Mindestputzstärken von 10 mm oder 15 mm werden Dünnschichtputze in einer Putzdicke von 3 mm bis 6 mm ausgeführt. Im Regelfall wird planebener Putzgrund etwa 4 mm dick verputzt. Der Planer muss beachten, dass mit dem Dünnschichtputz bei hierfür üblichen Putzdicken maximal Ebenheitstoleranzen von 2 mm bis 3 mm ausgeglichen werden können. Grundsätzlich sind an den Putzgrund hier höhere Maßtoleranzen zu stellen, als dies nach DIN 18022 „Toleranzen im Hochbau, 1. Tabelle 3, Zeile 5“ zulässig ist. Die dort genannten Ebenheitstoleranzen zwischen nichtflächigem Untergrund und flächenfertiger Wandfläche von 5 mm können mit Dünnschichtputzen nicht ausgeglichen werden.