Effizient sanieren und Fördervorteile nutzen

Effizient sanieren und Fördervorteile nutzen

Sichern Sie sich bis zu 30% Zuschuss über den Bund plus Landesförderung zusätzlich

Thermisch Sanieren zahlt sich aus - Energie und Geld sparen!

Die Sanierungsoffensive 2026 schafft attraktive finanzielle Anreize für energetische Sanierungen in Österreich. Je nach Umfang und energetischem Standard der Sanierung können bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert werden. Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch werden mit bis zu 5.000 €, umfassende Sanierungen nach klimaaktiv- oder „gutem Standard“ mit bis zu 20.000 € unterstützt. Die Initiative fördert nachhaltige Gebäudemodernisierung und trägt zur Reduktion des Energieverbrauchs bei.

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser

Ab November 2025 können Privatpersonen für thermische Sanierungen von Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern Förderungen beantragen – gültig für Leistungen ab 3. Oktober 2025. Voraussetzung ist ein Gebäudealter von mindestens 15 Jahren. Gefördert werden Einzelbauteilsanierungen (z. B. Dämmung, Fenstertausch), Teilsanierungen mit mindestens 40 % Heizwärmebedarf-Reduktion sowie umfassende Sanierungen nach klimaaktiv- oder „gutem Standard“. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Investitionskosten, maximal 5.000 € für Einzelmaßnahmen und bis zu 20.000 € für umfassendeSanierungen.

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Mehrgeschossiger Wohnbau und Reihenhausanlagen

Ab November 2025 können Eigentümer:innen von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten Förderungen für thermische Sanierungen beantragen – gültig für Maßnahmen ab diesem Zeitpunkt. Voraussetzung ist ein Gebäudealter von mindestens 15 Jahren. Gefördert werden z. B. Dämmungen oder umfassende Fenstersanierungen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Investitionskosten, mit Pauschalen von 2.500 € pro Wohnung (Fenstersanierung) bzw. 100–150 €/m² Wohnfläche bei umfassender Sanierung nach „gutem“ oder „klimaaktiv“-Standard. Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Sanierungsbeginn erfolgen.

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Wichtige Neuerung

Wichtige Neuerung

Für die Beantragung der Bundesförderung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich – dieses muss bereits bei der Registrierung vorgelegt werden. Eine frühzeitige Energieberatung spart Zeit und erleichtert die Planung von Sanierungsmaßnahmen.

Energieberatungsstelle finden

Die Bundesförderung im Überblick

EIN- UND ZWEIFAMILIENHAUS/REIHENHAUS 
Einzelbauteilsanierungbis zu € 5.000,-
Teilsanierung (Reduktion Heizwärmebedarf mind. 40 %)         bis zu €10.000,-
Umfassende Sanierung guter Standard1bis zu € 15.000,–
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard2bis zu € 20.000,–
  
MEHRGESCHOSSIGER WOHNBAU /REIHENHAUSANLAGE         
Umfassende Sanierung guter Standard1)     bis zu €100,-/m2 Wohnnutzfläche
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard2)bis zu € 150,-/m2 Wohnnutzfläche
Umfassende Fenstersanierung3)von € 2.500,-/Wohnung

 

1)Guter Standard: Reduktion des spez. HWBREF,RK auf max. 56,44 kWh/m2a
2) Klimaaktiv Standard: Reduktion des spez. HWBREF,RK auf max. 44 kWh/m2a
3) Umfassende Fenstersanierung: Reduktion des spezifischen HWBRef, RK und des HWBSK um mindestens 20 %, maximaler Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters) 

Hier geht's zur Förderung für Ein- Zweifamilienhaus und Reihenhaus
Hier geht's zur Förderung für Mehrgeschossigen Wohnbau

Unser Tipp

Kombinieren Sie Landes- mit Gemeindeförderungen, um so maximale Unterstützung für Ihr Sanierungsvorhaben zu erhalten!
Manuel Wesentslintner, Produktmanager für Wärmedämmsysteme, RÖFIX AG

Landesförderungen im Überblick

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (inkl. Kleingartenwohnhäusern) (Quelle: Stadt Wien)

Einmalzuschuss (je nach Förderstufe)

  • zwischen 60 € und 190 € pro m2 Nutzfläche max. 25 bis 40 % der Kosten für Wärmedämmung und Fenstertausch.
    Die Förderstufe (1 bis 4) richtet sich nach den erreichten Energiekennzahlen (HWB, fGEE).

Zuschuss für Heizungstausch

  • Wenn zusätzlich zu den thermischen auch energetische Sanierungsmaßnahmen –
    z. B. alternatives Heizsystem – vorgenommen werden, gibt es einen weiteren Zuschuss:
    Zuschuss: 50 € pro m2 Nutzfläche (max. 40 % der zusätzlichen Kosten)

Hier gibt es weitere Informationen

FÖRDERSTELLEENERGIE- & FÖRDERBERATUNG
Stadt Wien

MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle     
für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, 1200 Wien
Tel.: 01 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
Hauskunft

Stadiongasse 10, 1010 Wien
Tel.: 01 402 84 00
beratung@hauskunft-wien.at

 

 

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (Quelle: Land Niederösterreich)

Förderbare Kosten

  • max. 600 € pro m2 Nutzfläche (max. € 78.000 € ) Anzahl der erreichten Förderpunkte kann förderbare Kosten erhöhen oder reduzieren (Heizwärmebedarf, alternatives Heizsystem, nachwachsende Dämmstoffe etc.)

Kombinierbar

  • 10 % als Einmalzuschuss; zusätzlich 20 % bei Aufnahme eines Bankkredits (10 Jahre, 2 % Zinsen p. a.)

Zuschuss für den Heizungstausch (fossil auf alternativ)

  • Keine zusätzliche Förderung des Landes, wenn alternatives Heizsystem bereits in der Sanierungsförderung berücksichtigt wurde
  • Bei Wahl „nur 10 % Einmalzuschuss“: Heizungstausch bei der Sanierungsförderung außer Acht lassen, dafür 3.000 € „Raus aus Gas und Öl“-Landeszuschuss beantragen.

Hier gibt es weitere Informationen

FÖRDERSTELLEENERGIE & FÖRDERBERATUNG
Amt der NÖ Landesregierung

Sanierung, Heizungstausch
Abteilung Wohnungsförderung    
Landhausplatz 1 / Haus 7A
3109 St. Pölten
Tel.: 02742 / 22133
wohnbau@noel.gv.at
Energieberatung NÖ

Bahngasse 46
2700 Wr. Neustadt
Tel.: +43 2742 221 44
office@energieberatung-noe.at

 

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (Quelle: Land Burgenland)
Vergabe von Förderkrediten (keine Zuschüsse!)

Förderungen für energetische Sanierung:

  • Die Förderung erfolgt als Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 0,9 % p.a.
  • Einzelbauteilsanierung: 30 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 €
  • Energetische Sanierung (Deltaförderung) (wenn z. B. Heizwärmebedarf um ≥ 40 % verbessert wird oder mehrere Bauteile saniert werden): 50 % der anerkannten Kosten, maximal 45.000
  • Umfassende energetische Sanierung (mindestens 3 Teilsanierungen an Gebäudehülle / Haustechnik):
    • 60 % der anerkannten Kosten, max. 60.000 € bei Einhaltung der Anforderungen
    • 70 % der anerkannten Kosten, max. 70.000 € bei Unterschreitung der Anforderungen um 25 %
    • 80 % der anerkannten Kosten, max. 80.000 € bei Unterschreitung um 50 % 
    • Zusatzarbeiten (Erhaltungs-, Verbesserungsmaßnahmen) können bis zu 50 % der anerkannten Kosten mitgefördert werden 
  • Bonus­beträge:
    • Für historische Bausubstanz: + 25 % der anerkannten Sanierungskosten als Zuschlag
    • Für Dach- bzw. Fassadenbegrünung: z. B. 3.000 €, 4.000 €, 5.000 € je nach Ausführung
    • Für Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang: 7.500 € (bei Rückgang 2–4,99 %) oder 15.000 € (≥ 5 %) als Bonus zum Darlehen

In den anderen Fällen:

  • Förderkredite der regulären Sanierungsförderung
  • Richten sich nach Energiekennzahl (HWBRef, RK) unddem Ökoindex (OI3 – bewertet Gebäude und Bauteile anhand der ökologischen Qualität der verwendeten Baustoffe)

Hier gibt es mehr Informationen

FÖRDERSTELLE 
Amt der Bgld. Landesregierung

Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen    
Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat-Gangl-Straße 1
7000 Eisenstadt

Wohnbauförderung

Tel.: 02682/600-2800 oder 057/600-2800
post.a9-wbf@bgld.gv.at

Alternative Energieanlagen

Tel.: 02682/600-2801
post.a9-energie@bgld.gv.at

 

Wohnbau- und Sanierungsförderungen (Quelle: Land Steiermark)

  • Die Förderungen der Landesregierung für „Kleine Sanierung“, Eigenheimförderung (Neubau), Heizungstausch, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen und Solarthermie wurden vorübergehend ausgesetzt.

  • Nach der Evaluierung soll es aber Änderungen und neue Fördermodelle geben, z. B. ein „Sanierungspass“ und ein Baukastensystem. Geplant sind Öffnungen bzw. neue Richtlinien ab 2026.

Hier gibt es mehr Informationen

FÖRDERSTELLEUMWELTFÖRERUNGEN (HEIZUNGSTAUSCH)

Wohnhaussanierung

Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau    
Referat Sanierung und Revitalisierung
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel.: 0316 877-3713 sowie 3769 und 5461
wohnbau@stmk.gv.at

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Umwelt
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel.: 0316 877-3713 sowie 3769 und 5461
wohnbau@stmk.gv.at

 

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau 2025 (Quelle: Land Kärnten)

Förderbare Kosten:

  • bei Schaffung von Wohnraum für den Eigenbedarf /für den Wohnbedarf nahestehender Personen / zumZwecke der Vermietung höchstens € 600 / m² tatsächlicherNutzfläche bis höchstens € 75.000.
  • bei der Schaffung von Wohnraum in Siedlungsschwerpunkten höchstens € 700 / m² tatsächlicher Nutzfläche bis höchstens € 90.000
  • Die Sanierungsförderung erfolgt wahlweise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites (Verzinsung 0,5 % p.a., Laufzeit: 15 Jahre)
  • Einmalzuschuss in Höhe von 30 – 40 % der förderbaren Sanierungskosten
    (je nach Maßnahme)

 

Hier gibt es mehr Informationen

FÖRDERSTELLEENERGIE & FÖRDERBERATUNG

Amt der Kärntner Landesregierung

Sanierung I Heizungstausch
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau    
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee,
Tel.: 050 536-31002/31004
abt11.wohnbau@ktn.gv.at

Netzwerk EnergieBeratung Kärnten (netEB)

Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 536 18802
energieservice@ktn.gv.at

 

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (Quelle: Land Oberösterreich)

Wahlweise

  • 15 % als Einmalzuschuss (max. 7.500 € )
  • oder 25 % der Darlehenshöhe bei Aufnahme eines Bankkredits (max. 12.500 €, Auszahlung halbjährlich)
  • Höchstgrenze bei umfassender Sanierung bei € 50.000,-
  • Höchstgrenze bei Einzelbauteilsanierung bei € 15.000,-

Förderzuschläge:

  • Ökologiebonus: Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe im Bereich der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschoßdecke erhöhen sich die förderbaren Kosten um 5.000 Euro. Beim Verzicht in der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen erdberührte Dämmerschichten) erhöhen sich die förderbaren Kosten um 10.000 Euro. 

 

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FÖRDERSTELLE

FÖRDERSTELLE
(Wärmepumpen,  Fernwärmeanschlüsse    
& thermische Solaranlagen)

ENERGIE & FÖRDERBERASTUNG
Amt der OÖ. Landesregierung   
 
 
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732-7720-14151
wo.post@ooe.gv.at
Amt der Oö. Landesregierung

Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz   
Tel.: 0732 7720-14550
us.post@ooe.gv.at
 
OÖ Energiesparverband

Landstraße 45, 5. Stock, 4020 Linz
Tel.: 0732 7720-14860 und 0800 205 206
office@esv.or.at

 

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (Quelle: Land Salzburg)

Förderbare Kosten

  • max. 175 € pro m2 gedämmtem Bauteil
  • 600 € m2 ausgetauschter Fensterfläche
  • bis zu 30.000 € für den Heizungstausch
  • bis zu 30.000 € für Thermische Solaranlagen 

Davon

  • Der Zuschuss beträgt 20 % zur Gesamtsumme der förderbaren Kosten.
  • Die förderbaren Kosten sind begrenzt mit den tatsächlich anfallenden Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und dem Betrag von
    • € 100.000 je Wohnung und
    • € 30.000 je Wohneinheit bzw. Wohnung bei Wohnheimen

Hier gibt es mehr Informationen

FÖRDERSTELLE 

Amt der Salzburger Landesregierung
Sanierung | Heizungstausch


Abteilung 10: Planen, Bauen, Wohnen
Referat 10/02 – Wohnbauförderung
Bundesstraße 4, 5071 Wals-Siezenheim      
Post: Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel.: 0662 8042 3000
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

Energie- und Förderberatung


Energieberatung Salzburg
Günter-Bauer-Straße 1
5071 Wals
Post: Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel.: 0662 8042 3151
energieberatung@salzburg.gv.at

 

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (Quelle: Land Tirol)

Förderbare Kosten

  • 1.100 € pro m2 Nutzfläche (max. 95 m2 bei 1 und 2 Personen, max. 105 m2 bei 3 Personen, max. 120 m2 bei 4 und mehr Personen)

Wahlweise

  • 15-50 % als Einmalzuschuss
  • oder bei Aufnahme eines Bankkredits 25-55 % der Anfangsbelastung des Kredits als Annuitätenzuschuss (Auszahlung in halbjährlichen Raten)

Einmalige Zuschüsse

  • für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle bei Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 20 % und einem HWB Ref,RK [kWh/m²a] ≤ 13 x (1 + 3 / lc) je nach Gebäudegröße zwischen € 8.800-20.350,-
  • Qualitätszuschuss für besonders aufwändige energetische Sanierungen € 2.000-6.000,- je nach Gebäudegröße

Zuschuss für den Heizungstausch (fossil auf alternativ)

  • max. 3.000 € Bonus

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FÖRDERSTELLEENERGIE & FÖRDERBERATUNG

Amt der Tiroler Landesregierung 
 

Abteilung Wohnbauförderung
Landhaus 1
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508-2732
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Energieagentur Tirol

Südtiroler Platz 4
6020 Innsbruck
Tel: 0512 589913
office@energieagentur.tirolt

Wohnbauförderung für die umfassende Sanierung von Eigenheimen (Quelle: Energieinstitut Vorarlberg)

Wahlweise

  • Gewährung eines Förderkredits (35 Jahre,1-5 % Zinsen p. a.)
  • oder Einmalzuschuss von 40 % des möglichen Kreditbetrags

Betrag abhängig von

  • der Fläche der sanierten Bauteile
  • der thermischen Qualität der sanierten Bauteile

Zuschläge für

  • umfassende Sanierungen
  • das Erreichen bestimmter Energiekennzahlen (HWB, CO2)
  • die Verwendung nachwachsender und regionaler Rohstoffe
  • niedrige Haushaltseinkommen

Zuschuss für den Heizungstausch (fossil auf Wärmepumpen)

  • zusätzlich 2.000 € Energieförderung für alternative Heizsysteme
  • 2.000 € Energieförderung bei Ersatz einer fossilen Heizung

Hier gibt es mehr Informationen

FÖRDERSTELLE 

Wohnbauförderung

Land Vorarlberg
Wohnbauförderung
Landhaus
6901 Bregenz
Tel.: 05574 511 8080
wohnen@vorarlberg.at     

Energieförderung (Heizungstausch)

Land Vorarlberg
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Landhaus
6901 Bregenz
Tel.: 05574 511 26105
wirtschaft@vorarlberg.at

Das passende Wärmedämmsystem

WDVS

Holzfaser-System

RÖFIX WOFITHERM

Für Außenwände aus Holzkonstruktionen im Fachwerkbereich sowie bei der Holzständerbauweise. Hohe Diffussionsoffenheit. Homogener, massiver Wandaufbau. Ökologisch empfehlenswert.

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EPS Wärmedämmsystem

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Dämmen mit Styropor (EPS) vereint ausgezeichnete Dämmwirkung mit preiswerter Anschaffung und einfacher Verarbeitung. Der leichte Polystyrol-Schaumstoff ist beständig, schwer entflammbar und FCKW-frei.

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Mineralwolle-System

RÖFIX FIRESTOP

Dämmen mit Mineralwolle verbindet Sicherheit mit optimalem Wärmeschutz. Mineralwolle ist wärmedämmend, sehr diffussionsoffen, nicht brennbar und daher bestens für alle Gebäudearten geeignet.

Weitere gute Gründe für eine thermische Sanierung

Ästhetik

Gutaussehend

Verschönerung der Fassade

Wird die Sanierung richtig geplant, erstrahlt das Haus mit einer neuen Fassade im neuen Glanz.

Verantwortung

Nachhaltig

Klima- und Umweltschutz

Mit einer Fassadendämmung lässt sich der Energiebedarf deutlich reduzieren und Umwelt und Klima schonen.

Werterhalt

Langlebig

Erhalt der Bausubstanz

Mit einer thermischen Sanierung können Hausbesitzer in die Langlebigkeit des eigenen Zuhauses investieren.

Einsparung

Smart

Heizkostenersparnis

Wie sie es mit einer professionellen Dämmung schaffen, nachhaltig Geld zu sparen, erfahren sie hier.

Raumklima

Angenehm

Behaglichkeit und Wohlgefühl

Eine gut gedämmte Fassade steigert die Wohnqualität, denn sie hält die Wände warm, sorgt für ein behagliches Innenraum-Klima und vermindert die Gefahr von Schimmelbildung.