Die neue ÖBV Richtlinie "Trockenbeton"
Bisher wurden Trockenbetonprodukte nach der ÖNORM B4710 deklariert. Diese Norm beschränkte sich vorwiegend auf die Deklaration von Transportbetonen, in jener die Schnittstelle zwischen Hersteller und Verarbeiter zwar klar geregelt war, nicht aber für Trockenbetone. Im März 2019 wurde die neue ÖBV-Richtlinie „Trockenbeton“ in der Bauprodukteverordnung aufgenommen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, die am 15.03.2021 abläuft, tritt diese nun in Kraft.
Was regelt die neue Richtlinie?
Erstmals regelt die neu erschienene ÖBV-Richtlinie „Trockenbeton“, die Verwendung dieses Werkstoffs und teilt dabei die Zuständigkeitsbereiche auf. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst:
- Die Herstellung des Trockenbetons liegt im Zuständigkeitsbereich des Trockenbetonherstellers
- Die Herstellung des Betons aus Trockenbeton beim Verwender
- Die Qualitätssicherung liegt in beiden Verantwortungsbereichen
Mit der neuen Richtlinie „Trockenbeton“ steht ein praxisgerechtes Regelwerk für Auftraggeber, Planer und Ausführende als detaillierte Grundlage ihrer Vereinbarungen und Tätigkeiten zur Verfügung.
Wie erfolgt die Qualitätssicherung?
Hersteller von Trockenbetonen müssen in geregelten Häufigkeiten für jede Betonsorte eine Typ- und Konformitätsprüfung durchführen. Dazu wurden ergänzende Anforderungen zur ÖNORM B 4710-1 in der Richtlinie formuliert und die dazugehörigen Prüfverfahren festgehalten.Um die Qualität auch auf Verwender-Seite regeln zu können, wurden je nach Anwendung des Betons aus Trockenbeton, drei Überwachungsklassen (ÜK1/ÜK2/ÜK3) eingeführt, in denen die Frischbetoneigenschaften: Gesamtwassergehalt, Konsistenz und Luftgehalt (bei XF2, XF3, XF4) überprüft werden.
- Überwachungsklasse 1 – nicht konstruktiv (ÜK1)
Für Bauteile ohne Bewehrung bzw. mit statisch nicht relevanter Bewehrung; z.B. Unterlagsbeton, Fundamente - Überwachungsklasse 2 – konstruktiv (ÜK2)
Für Bauteile mit statisch relevanter Bewehrung; z.B. Überleger, Bodenplatte - Überwachungsklasse 3 – konstruktiv und bestimmte Expositionsklassen (ÜK3)
Für Bauteile mit statisch relevanter Bewehrung und besonderen Expositionsklassen XF2, XF4, XM2 oder XM3; z.B. Bauten im Verkehrsinfrastrukturbereich, im landwirtschaftlichen Bereich, Fundamente und Mauern mit Taumitteleinwirkung
RÖFIX und die neue Richtlinie „Trockenbeton“
Das RÖFIX Creteo® Beton-Sortiment wurde durch die Einführung der Richtlinie „Trockenbeton“ überarbeitet. Sämtliche neuen Beton-Produkte entsprechen den geltenden Anforderungen der ab März in Kraft tretenden Richtlinie – die neue Bezeichnung gibt bereits innerhalb der Namensgebung die technischen Parameter bekannt. Die Creteo® Beton Produktserie entspricht allen Kriterien in Bezug auf Druckfestigkeit und Expositionsklassen. Zudem wurde die Produkte auch auf das freie Schwinden, die Abreißfestigkeit und den Verschleiß geprüft und deklariert.
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Nachhaltige und zertifizierte Produktion
Alle vier RÖFIX-Trockenproduktionswerke in Röthis, Zirl, Molln und Villach zertifiziert und die dort hergestellten Produkte tragen das geforderte ÜA-Kennzeichen der Richtlinie „Trockenbeton“. Im Zuge der Anpassung des Creteo® Beton-Sortiment wurden auch die Sackgebinde von schweren 40 kg Gebinden auf umweltfreundliche 25kg-Papiersäcke ohne Kunststoff umgestellt. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen.